Elektro- und Wasserabrechnung
Das Ablesen der Zähler bzw. Wasseruhren erfolgt durch den
Vorstand im Juli.
In der Mitgliederversammlung werden dafür zwei Termine benannt. An
einem dieser Termine ist der Zutritt zu gewährleisten.
Kann das Ablesen der Zählerstände nicht durchgeführt werden, wird
dem betreffenden Mitglied eine Gebühr von 10,- € berechnet für den
erforderlichen Klärungs- und Verwaltungsaufwand.
Bei etwaigen Differenzen und notwendigen Rückfragen ist jedes
Mitglied verpflichtet, selbst kurzfristig zur Klärung beizutragen.
Ist dies nicht bis spätestens am 31.12. erreicht, wird ab diesem
Zeitpunkt die Energieversorgung eingestellt.
Die Hauptabsperrvorrichtungen in den Versorgungsleitungen dürfen
nur von Vorstandsmitgliedern oder von beauftragten Personen
betätigt werden.